Einsatznummer: 02Datum: 11.01.2025Uhrzeit: 12:00 Uhr - 15:00 Uhr Einsatzort: Wiesenbacher WegAlarmstichwort: F1 BrandwacheEingesetzte Fahrzeuge:MTW MAU19LF16/12 MAU44Wie seit Jahrzehnten Tradition wurden heute wieder die ausgedienten Christbäume von der DLRG Ortsgruppe eingesammelt und teilweise zum Verbrennen auf einen Acker am Wiesenbacher Weg gebracht. Dort haben wir bei der Verbrennung unterstützt und am Ende die wenigen Reste abgelöscht.
Einsatznummer: 01Datum: 05.01.2025Uhrzeit: 11:03 Uhr - 13:00 Uhr Einsatzort: Keller der Schule Alarmstichwort: H1 Wasser in KellerEingesetzte Fahrzeuge:GW-T MAU 73LF 10/6 MAU 42Während wir mit dem Aufbau für unseren Kameradschaftsabend beschäftigt waren, kam die Meldung für unseren ersten Einsatz in diesem Jahr: Nach einem Wasserrohrbruch ist in den Keller des Schulgebäudes Wasser eingedrungen. Dieses wurde mithilfe von mehreren Wassersaugern abgepumpt und die Einsatzstelle übergeben.
Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle. Einer Million Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende acht Tipps:1. Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.2. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.3. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!4. Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.5. Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!6. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.7. Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.8. Wählen Sie bei einem Notfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.Wir wünschen einen unfallfreien Jahreswechsel.
Auch dieses Jahr waren wieder fleißige Weihnachtswichtel 🎅🏻der Feuerwehr Mauer 🚒 unterwegs und haben jedem Mitglied der Alters-, Aktiven-, Jugend- und Kids-Feuerwehr einen süßen Weihnachtsgruß mit unserem Alltagshelfer "Florian" vorbei gebracht.Wir wünschen allen Kameradinnen und Kameraden, sowie allen Freunden und Unterstützern der Feuerwehr schöne Feiertage 🎄 und einen guten Start ins neue Jahr! 🎆
Anleitung zum Schutz im Brandfall Ein Brand kann überall und jederzeit ausbrechen. Vorbereitung ist daher entscheidend. Hier einige grundlegende Tipps, wie man sich und seine Familie im Ernstfall schützen kann:• Rauchmelder installieren: Rauchmelder sollten in allen Schlafzimmern, Fluren und Wohnbereichen installiert sein. Sie alarmieren frühzeitig bei Rauchentwicklung und geben Ihnen wertvolle Zeit zur Flucht.• Auf Qualität setzen: Beim Rauchmelderkauf auf das Qualitätszeichen „Q“ achten. • Notruf absetzen: Wenn es in der Wohnung brennt, sofort das Gebäude verlassen und die Feuerwehr unter 112 anrufen. Wenn es im Treppenhaus brennt, in der Wohnung bleiben, die Feuerwehr verständigen und deren Anweisungen befolgen.